Neues Objekt

Meldung an die Gemeinde zur Freischaltung

Das Objekt wurde erfolgreich gespeichert.
Die Gemeinde prüft Ihre Daten und schaltet anschliessend das Objekt frei.
Wenn Sie ein Login bereits besitzen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail.
Falls nicht, erhalten Sie einen Brief per Post mit Ihrem persönlichen Code für die Erstellung des Logins.
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Gemeinde St. Niklaus
Kurtaxen-App

Erfassen Sie einfach und online die Kurtaxen der Gemeinde St. Niklaus. Per Brief erhalten Sie einen Code für die Erstellung des Login.

Code per Brief erhalten?

Für den Zugang zur Kurtaxen-App zu erhalten, benötigen Sie den Code der Gemeinde (Briefversand). Falls Sie den Code bereits haben, können Sie mit dem Button "Registration mit Code" weiterfahren.

Haben Sie keinen Code?

Der Code wird per Brief an alle bekannten Eigentümer der jeweiligen Unterkünften gesendet.
Falls Sie noch keinen Code (Brief) haben, müssen das Objekt der Gemeinde melden. Melden Sie die Unterkunft jetzt direkt per Formular.

Fragen & Antworten

Wir haben die meisten Fragen rund um das Kurtaxenreglement und die Kurtaxen-App zusammengestellt.

Bin ich kurtaxenpflichtig?

Kurtaxenpflichtig sind alle Personen, die in der Gemeinde St. Niklaus übernachten und hier nicht den Wohnsitz haben. Ausnahmen werden im Kurtaxenreglement Art. 3 definiert.

Wer ist für die Meldung der Logiernächtige zuständige?

Bei Vermietungen ist der Eigentümer verantwortlich für die Meldung.

Wie wird meine Nutzung der Wohnung abgerechnet?

Die Gemeinde unterscheidet zwischen zwei Abrechnungsarten.

Sie haben eine Wohnung, welche Sie selbst nutzen oder dauerhaft vermieten (mindestens drei aufeinanderfolgende Monate), dann wird Ihnen die Jahrespauschale verrechnet.

Sie haben eine Wohnung und vermieten diese tages- oder wochenweise an Gäste, dann wird Ihnen die Kurtaxe anhand der effektiv gemeldeten Logiernächte verrechnet.

Ab welchem Alter wird die Kurtaxe erhoben?

Kinder bis 5 Jahren müssen keine Kurtaxe bezahlen.

Welche Tarife werden angewendet?

0-5 Jahre gratis
6-16 Jahre CHF 1.90
ab 17 Jahren CHF 3.80

Wie wird die Jahrespauschale berechnet?

Anzahl Kinder/Erwachsene * durchschnittlicher Belegungsgrad von 30 Nächten * Tarif

Muss ich zur Jahrespauschale noch zusätzliche Nächte melden?

Sie nutzen die Wohnung selbst, haben jedoch während dem Jahr noch zusätzliche Vermietungen, dann werden diese zusätzlich abgerechnet.

Wo und wie kann ich die Jahrespauschale melden?

Sie können die Jahrespauschale unter folgendem Link erfassen.
Hierzu geben Sie die Anzahl der Personen an, welche während dem Jahr geplant bei Ihnen übernachten.

Wo und wie kann ich die Logiernächte melden?

Sie können die Logiernächte unter folgendem Link erfassen.
Für die Erfassung wählen Sie die Periode aus und geben die Anzahl der Personen an.  Nun können Sie die Anzahl Nächte ergänzen.

Wann erhalte ich die Rechnung?

Nach der Erfassung der Logiernächte wird die Gemeinde die Meldung prüfen.
Die Rechnung folgt anschliessend per Mail.

Welche Periode habe ich bereits gemeldet?

Sobald Sie Ihre Meldung erfasst haben, erscheint der Status «in Bearbeitung».
Nach der Bestätigung ändert sich der Status zu «abgerechnet».

Wie kann ich eine neue Unterkunft mit meinem Login melden?

Sie können in Ihrem Login auf der Startseite mit dem Feld «neue Unterkunft» ein Objekt hinzufügen.
Die Gemeinde wird Ihnen das Objekt freischalten.

Was muss ich tun, wenn ich neu kurtaxenpflichtig bin?

Melden Sie Ihre Unterkunft über den Button "Unterkunft melden". Die Gemeinde wird Ihre Daten aschliessend überprüfen und Ihnen der Code für die Erstellung des Logins zu stellen.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Wir stehen Ihnen gerne während unseren Öffnungszeiten zur Verfügung.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Dienstag bis Freitag 09.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr,
mittwochs bis 18.00 Uhr.

+41 27 955 25 00
kurtaxen@st-niklaus.ch

Hast du weitere Fragen?

Melde dich bei der Gemeinde Verwaltung in St. Niklaus.